Prüfung auf Automatik ablegen und trotzdem unbeschränkt Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren dürfen.
Die Schlüsselzahl B197 ist die seit dem 01.04.2021 geltende Automatikregelung der Klasse B. Du legst die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab, bekommst aber keine Beschränkung auf Automatik (Schlüsselzahl 78) eingetragen. Mit B197 darfst du also später trotzdem sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge bis 3.500 kg fahren. Das ist für viele Fahrschüler in Kladow und Gatow der entspannteste Weg zum Führerschein.
Die Voraussetzungen entsprechen der Klasse B: Mindestalter 18 Jahre (BF17 ab 17), Ausweisdokument, biometrisches Passbild, Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest. Zusätzlich ist für B197 ein Schaltnachweis erforderlich.
Du absolvierst deine Ausbildung überwiegend auf dem Automatikfahrzeug. Für die unbeschränkte Erteilung weist du nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung mindestens zehn Stunden à 45 Minuten praktische Fahrausbildung sowie eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug nach, den sogenannten Schaltnachweis (§ 17a Abs. 2 Satz 3 FeV). Theorie und Sonderfahrten entsprechen der Klasse B.
B197 lohnt sich besonders, wenn du dich auf dem ruhigen Automatikfahrzeug sicherer fühlst, dir aber alle Möglichkeiten offenhalten willst. Wir beraten dich in Kladow persönlich, welcher Weg für dich am besten passt.
Grundbetrag gilt für B/B197/BE. Schaltnachweis zusätzlich (mind. 10 Std + 15 Min Testfahrt). Prüfgebühren und Behördengebühren extra.
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